Stadtplanung in Attendorn

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Bebauungsplan
05a Ennest-Ritterlöh, 17. vereinfachte Änderung

Der Ausschuss für Planung und Umwelt hat am 31.08.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 17. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5a "Ennest-Ritterlöh" beschlossen. Inhalt der Bebauungsplanänderung ist die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche sowie die Änderung bisheriger Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur Bauweise, um die Errichtung eines Kindergartens im Plangebiet zu ermöglichen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt in Anwendung des § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren.

Alle hier dargestellten Bebauungspläne dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen oder an planbau@attendorn.org. Geben Sie bei einer Anfrage auf jeden Fall die Adresse des Objektes und/oder die genaue Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) an.

Übersichtsbild

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Uwe Waschke, Telefon: 02722 64-321, E-Mail: u.waschke@attendorn.org
  • Frau Carolin Glasbrenner, Telefon: 02722 64-322, E-Mail: c.glasbrenner@attendorn.org

Verfahrensschritte

  • 31.08.2020, Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • 28.09.2020 - 30.10.2020, Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
  • 16.12.2020, Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
  • 22.03.2021, Rechtskraft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge