Der Ausschuss für Planen, Bauen, Klima- und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 30.11.2020 die Einleitung des Verfahrens zur 22. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 "Wippeskuhlen" beschlossen. Inhalt der Bebauungsplanänderung ist die Änderung von Festsetzungen zur Zahl der Vollgeschosse, der Höhe baulicher Anlagen, der Dachneigung, der räumlichen Lage der Baugrenzen und der Zulässigkeit von Flachdächern auf Nebengebäuden, Nebenanlagen, untergeordneten Bauteilen sowie Garagen und Carports.
Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.