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Informelle Planung
4. Runde Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Altenberge

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Städte und Gemeinden in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Gemeinde Altenberge bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. In Altenberge sind von der Lärmkartierung die Hauptverkehrsstraßen

  • B54,
  • L 510 und
  • L 579

erfasst.

Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung (externer Link).

Wie kann ich mich beteiligen?

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Geben Sie uns z.B. Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung im Umfeld der genannten Hauptstraßen ein. Eine Stellungnahme können Sie hier über das Online-Portal, auf dem Postweg (an Gemeinde Altenberge, Fachbereich III, Kirchstraße 25, 48341 Altenberge) oder per E-Mail an gemeinde@altenberge.de abgeben. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Wie geht es weiter?

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt. In einigen Monaten findet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.altenberge.de bekannt gegeben.

Wo finden Sie weitere Informationen?

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW. Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)

Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes für Schienenverkehr

Für das Thema Schienenlärm ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Lärmaktionsplanung für Schienenlärm startete bereits am 20. November 2023. Bis zum 2. Januar 2024 können sich alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland an der Lärmaktionsplanung beteiligen. Die Beteiligungsplattform des Eisenbahn-Bundesamtes ist unter folgendem Link zu erreichen: https://www.laermaktionsplanung-schiene.de

Ansprechperson

  • Herr Christoph Rövekamp, Telefon: 02505 - 8246, E-Mail: christoph.roevekamp@altenberge.de
  • Herr Markus Brockhoff, Telefon: 02505 - 8245, E-Mail: markus.brockhoff@altenberge.de

Verfahrensschritte

  • 06.12.2023 - 08.01.2024, Informelle Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 27.03.2024 - 29.04.2024, Informelle Beteiligung der Öffentlichkeit

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