Gemeinde Alfter

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Nr. 096 Weberstraße Ost

Das Grundstück Weberstraße 114-116 wird aktuell mit einem zweigeschossige Gebäude mit Etagenwohnungen bebaut. Für das westlich angrenzende Grundstück liegt ein positiver Bauvorbescheid für ein ebenso großes Gebäude vor. Östlich grenzt ein Gartengrundstück an, aus dem straßenseitig die Grundstücke Weberstraße 110-112 herausparzelliert und mit einem Doppelhaus bebaut wurden. Alle drei Grundstücke erstrecken sich über eine Tiefe von rund 100 m bis an die nordöstlich verlaufende Trasse der linksrheinischen Bahnlinie Köln- Bonn.

Die Eigentümer der drei Grundstücke haben sich darüber verständigt, die rückwärtigen Teile ihrer Grundstücke gemeinsam zu erschließen und einer Bebauung zuzuführen. Zur Vorbereitung dieser Entwicklung soll der vorliegende Bebauungsplan aufgestellt werden, da in der näheren Umgebung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils keine Prägung in Form eine Bebauung in zweiter Reihe besteht.

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans 096 „Weberstraße Ost – Innenentwicklung“ erstreckt sich auf die Flurstücke 182, 506/183, 468/185, 187, 768 und 785 der Flur 5 der Gemarkung Alfter. Er umfasst rund 0,734 ha (7.340 m²)

Ansprechperson

  • Bauleitplanverfahren, Telefon:  , E-Mail: bauleitplanverfahren@alfter.de

Verfahrensschritte

  • 19.06.2023, Beschluss zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 2 (1) BauGB
  • 19.06.2023, Beschluss frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
  • 09.01.2024 - 08.02.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Anhänge

Frühzeitige Beteiligung