Gemeinde Alfter

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Veränderungssperre Bebauungsplan Nr. 32 A 1. Änderung

Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung der Gemeinde Alfter hat in seiner Sitzung am 29.11.2022 beschlossen, für das in § 2 der Veränderungssperre bezeichnete Gebiet, den Bebauungsplan Nr. 032 A „Danielspfad Süd“, 1. Änderung aufzustellen. Zur Sicherung der Planung wird für die in § 2 der Veränderungssperre bezeichneten Flurstücke eine Veränderungssperre erlassen.

Ansprechperson

  • Bauleitplanverfahren, Telefon:  , E-Mail: bauleitplanverfahren@alfter.de

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

Rechtskraft