Gemeinde Alfter

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Lärmaktionsplan Stufe 3

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) i.V.m. den §§ 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Gemeinden aufgefordert, Lärmaktionspläne aufzustellen. Der Lärmaktionsplan, Stufe 3, wurde auf der Grundlage einer durch das Land Nordrhein-Westfalen durchgeführten Lärmkartierung erstellt und formuliert für lärmbelastete Bereiche Maßnahmenvorschläge zur Lärmreduzierung.

Ansprechperson

  • Bauleitplanverfahren, Telefon:  , E-Mail: bauleitplanverfahren@alfter.de
  • Frau Sabrina John, Telefon: 0228/6484187, E-Mail: sabrina.john@alfter.de

Anhänge

rechtswirksamer Plan