Gemeinde Alfter

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4. Änderung des Flächennutzungsplanes (Im Klostergarten)

Planungsanlass und Ziel ist die in Alfter-Oedekoven bestehende Grundschule des Schulträgers Freie Christliche Schule Bonn/Rhein-Sieg-Kreises durch eine Gesamtschule mit integrierter Grundschule zu ersetzen.

Ziel des Planungskonzeptes „Campus Klostergarten“ ist es, durch die enge funktionale Verbindung der Schuleinrichtungen entlang der Straße „Im Klostergarten“ einen zusammenhängenden Schul-Campus zu schaffen. Durch die Lage und Erschließung des Campus Geländes wird der südöstliche Siedlungsrand von Oedekoven entlang der Straße „Im Klostergarten“ neu definiert. Die Gesamtschule als Teil der sozialen Infrastruktur der Gemeinde Alfter fungiert in seiner Lage und Ausdehnung als „Scharnier“ zwischen dem Gewerbestandort im Süden (Medinghovener Straße) und dem Wohnstandort Oedekoven im Norden. Darüber hinaus ergänzt der „Campus Klostergarten“ die im Ortskern Oedekoven bereits vorhandenen Bildungs- und Betreuungslandschaft um das Segment einer privaten weiterführenden Schule.

Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Oedekoven, entlang der Straße „Im Klostergarten“. Der Geltungsbereich wird südwestlich durch Grundstücke am „Tonweg“ und nordwestlich durch Grundstücke der Straße „Am Wegscheid“ begrenzt. Dem Plangebiet gegenüber befinden sich ein Sondergebiet mit großflächigem Einzelhandel, sowie ein Gewerbegebiet. Die zu bebauenden Grundstücke befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers oder stehen ihm für die Projektentwicklung und Bebauung zur Verfügung.

 Planerfordernis

Die geplanten „Flächen für den Gemeinbedarf“ entsprechen nicht den Darstellungen des FNP. Die Änderung des FNP ist erforderlich, um den Bebauungsplan gemäß §8 BauGB aus dem FNP entwickeln zu können. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für den Bereich des „Campus Klostergarten“ überwiegend „Gewerbliche Baufläche –G“ und am nordwestlichen Randbereich „Gemischte Baufläche – M“ sowie „Wohnbaufläche- W“ dar. Da das Planungskonzept die Errichtung von Schuleinrichtungen vorsieht ist der FNP zu ändern. Die Gemeinde Alfter plant die Darstellung einer „Fläche für Gemeinbedarf, Zweckbestimmung: Gesamtschule, Kindertagesstätte und Sporthalle“.

 

Ansprechperson

  • Bauleitplanverfahren, Telefon:  , E-Mail: bauleitplanverfahren@alfter.de
  • Frau Sabrina John, Telefon: 0228/6484187, E-Mail: sabrina.john@alfter.de
  • Herr Benedikt Bitzen, Telefon: 0228/6484159, E-Mail: benedikt.bitzen@alfter.de

Verfahrensschritte

  • 06.04.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 06.04.2017, Beschluss frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
  • 23.03.2018 - 30.04.2018, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 31.03.2018, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 31.03.2018, Bekanntmachung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 03.04.2018 - 30.04.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 28.05.2020, Beschluss Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2
  • 06.07.2020 - 21.08.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 29.10.2020, Feststellungsbeschluss
  • 09.02.2021, Genehmigung nach § 6 BauGB
  • 10.10.2023, Bekanntmachung der Genehmigung und Wirksamkeit nach § 6 BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Parallelverfahren

Anhänge

Offenlage

Wirksamkeit