Planungskonzept

Aufstellung des Lärmaktionsplans

Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen. Grundlage für die Erstellung dieser Lärmaktionspläne bilden in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) veröffentlichten Lärmkaten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in den Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.

Öffentlichkeitsbeteiligung Zeitraum 22.04.2024 - 21.05.2024
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Verfahrensschritte

Anhänge

Öffentliche Auslegung gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG Phase 2

Öffentliche Auslegung gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG