Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan - 54. Änderung - Freiflächenanlage PV

Die durch den Russischen Angriffskrieg in der Ukraine hervorgerufene Energie-Krise Europas zeigt einen wachsenden Bedarf nach im Inland produziertem Strom und einer allgemeinen Versorgungs-unabhängigkeit auf. Erneuerbare Energien leisten dabei einen immensen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zum Klimaschutz. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung am 07.07.2022 das sogenannte „Osterpaket“ beschlossen (Deutscher Bundestag, 2022). Hierdurch wird das Ausbauziel der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von derzeit knapp 240 TWh auf 600 TWh im Jahr 2030 erhöht, sodass erneuerbare Energien bis dahin 80 % der Stromerzeugung übernehmen sollen. Dadurch wird die Nutzung erneuerbarer Energien zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt (BMWK, 2022). Photovoltaik (PV)-Anlagen liefern unter den erneuerbaren Energien seit 2021 deutschlandweit bereits den zweitgrößten Anteil am Bruttostromverbrauch (Fraunhofer ISE, 2022). Insofern kommt diesen bei der Erzielung der vorgenannten Ziele eine besondere Bedeutung zu.

In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Firma Franz Davids Sand und Kiesgruben GmbH & Co.KG die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage (FFA) auf Flächen in der Gemarkung Aldenhoven.

Das Plangebiet ist dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen, da es über die privilegierte Flächenkulisse von 200m, von äußeren Rand der Autobahn gemessen, gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 9 b BauGB hinausgeht, sodass die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich sind. In diesem Zusammenhang besteht ein Planungserfordernis gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB.

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Plandarstellung

Begründung

Gutachten