Bebauungsplan

Bebauungsplan 7 S - Aufhebung -

In der Gemeinde Aldenhoven wurde im Jahr 1967 der Bebauungsplan 7 S Kirchstraße aufgestellt. Inhalt des Bebauungsplanes war überwiegend die städtebauliche Anordnung des Straßenzuges sowie die Ausweisung von Mischbauflächen und Gemeinbedarfsflächen. Festgesetzt war unter anderem die Grundflächenzahl, die Geschossigkeit sowie die Bauweise.

Das Gebiet an der Kreuzung Kirchstraße / Marktstraße / Bettendorfer Straße ist heute nahezu vollständig bebaut. Es sind Einzel-, Reihenhäuser sowie Hofstrukturen mit Gartengrundstücken vorwiegend im Plangebiet. Charakteristisch für das Erscheinungsbild ist die St. Johannes der Täufer Kirche und die angrenzende Grünanlage. Der Bebauungsplan 7 S erfüllt heute keine ordnende Funktion
mehr. In vielen Fällen führen veraltete Pläne zu unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand und behindern eher die städtebauliche Entwicklung. Nachverdichtungen, welche sowohl aus städtebaulicher Sicht als auch unter Umweltschutzgesichtspunkten erwünscht sind, sind erleichtert durchführbar, wenn sie nach § 34 BauGB unter Berücksichtigung des Einfügungsgebotes beurteilt und realisiert werden können.

In diesem Zusammenhang veranlasst die Gemeinde Aldenhoven die Aufhebung des Bebauungsplanes "7 S Kirchstraße".

Ansprechperson

Verfahrensschritte

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Aufhebung von

Anhänge

Aufstellungsbeschluss

Öffentliche Auslegung