Die nachfolgend dargestellten Konzepte bearbeiten räumlich übergreifende Themen der Stadtentwicklung und stellen eine wichtige Grundlage für das planerische Handeln und die Umsetzung in rechtlich verbindliche Pläne dar.
Zur Bearbeitung komplexer Planungen für städtische Teilräume werden Rahmenpläne erstellt, die Aussagen zur zukünftigen Entwicklung dieser Teilräume treffen. Sie sind in ihrer Maßstäblichkeit zwischen übergeordneten Planungen wie der Flächennutzungsplanung und detaillierten Planungen wie dem städtebaulichen Entwurf oder Bebauungsplänen einzuordnen.
Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde. Instrumente der Steuerung bilden die Bauleitpläne; dem Flächennutzungsplan als vorbereitendem Bauleitplan und den Bebauungsplänen als verbindlicher Bauleitpläne.