Stadtplanung

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Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.

Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Gesetze und Vorschriften zur Stadtplanung.

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Planungsrecht
Bundesrecht

Landesplanungsrecht NRW

Fachrecht (Umwelt- und Naturschutzrecht)
Bundesrecht

Landesrecht

Verordnungen, Erlasse und sonstige Regelungen (Baunebenrecht)
Bundesverordnungen und -regelungen

Landesverordnungen und -regelungen NRW

Weitere Quellen zum Bau-, Planungs- und Umweltrecht:

Übergeordnete Planung

Interessantes zu den Themen Raumplanung, Stadtplanung, Baukultur

Ansprechperson

Herr Walter Fleige
Fachbereich Stadtplanung
02561 72 430
Fax: 02561 7281 430
w.fleige@ahaus.de

Frau Saskia Langner
Fachbereich Stadtplanung
02561 72 433
Fax: 02561 72 81 433
s.langner@ahaus.de

Frau Ingrid Overkamp
Fachbereich Stadtplanung
02561 72 431
Fax: 02561 72 81 431
i.overkamp@ahaus.de

Frau Kathrin Böwing
Fachbereich Stadtplanung
02561 72 432
Fax: 02561 72 81 432
k.boewing@ahaus.de

Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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