In der Frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird zu einem frühen Zeitpunkt über die Planungsabsichten informiert. Gegenstand der
Information sind die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, mögliche Planalternativen die für die Neugestaltung oder
Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung.
Bei der öffentlichen Auslegung wird der Planentwurf einschließlich der Begründung (bei Bebauungsplänen) bzw. des Erläuterungsberichtes (bei Flächennutzungsplänen) für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt. Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen und Änderungswünsche
vorbringen.