Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens innerhalb einer Gemeinde und setzt sich
zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplänen verbindlicher Bauleitplan).
Die Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt,
geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Im Rahmen dieses Verfahren haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv an
der Entwicklung unserer Stadt zu beteiligen. Unter dem Punkt Aktuelle Beteiligungen finden Sie alle laufenden Beteiligungsverfahren.
Die Interaktive Karte ermöglicht die Suche rechtskräftiger Bebauungspläne in Ahaus über die Kartenfunktion bzw. über eine Adresssuche.