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Flächennutzungsplan
Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie

Im Sommer 2017 wurde der "Sachliche Teilflächennutzungsplan Windenergie" der Stadt Werne rechtskräftig. Seit dem ist es möglich, in den fünf Konzentrationszonen Windenergieanlagen zu errichten. Hier können Sie die Planunterlagen einsehen, die im Rahmen der Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie erstellt worden sind. Hierzu gehören

- die Begründung - der Katalog der harten und weichen Tabukriterien

- der Umweltbericht

- der Fachbericht zur Ermittlung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Werne (inkl. Anhang)

- der Plan "Vorgaben und Restriktionen"

- der Plan "harte" und "weiche" Tabukriterien

- der Plan "Suchräume Potenzialflächen"

- der Plan "Potenzialflächen (einzeln)"

- der Plan "Artenschutz"

- der Plan "Konfliktprognose"

- der Plan "Teilflächennutzungsplan (Übersicht)"

- der Plan "Teilflächennutzungsplan (Ausschnitte)"

- die Präsentationen von Herrn Herrn Freese und (Büro Freese) Herrn Waterkamp (SOLvent) von der 1. Bürgerinformationsveranstaltung am 1. April 2014

- die Präsentationen von Herrn Freese (Büro Freese) und Herrn Thier (BBWind) von der 2. Bürgerinformationsveranstaltung am 05. November 2015

- die Protokolle der beiden Bürgerinformationsveranstaltungen

- die Synopse der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 11.08.2015 bis 14.09.2015

- die Bekanntmachung der umweltbezogenen Informationen für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Unter "Anhänge" können Sie auf die einzelnen Dokumente zugreifen.


Ansprechperson

  • Herr Ralf Bülte, Telefon: 02389 / 71-690, E-Mail: r.buelte@werne.de
  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de

Verfahrensschritte

  • 02.04.2014 - 31.07.2014, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 30.06.2014 - 15.08.2014, Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 12.08.2015 - 14.09.2015, Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 09.12.2015 - 22.01.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB
  • 16.03.2016, Feststellungsbeschluss
  • 04.07.2016, Genehmigung durch Bezirksregierung Arnsberg
  • 20.07.2016, Bekanntmachung

Anhänge