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Flächennutzungsplan
32. Flächennutzungsplanänderung - Am Eikawäldchen und Stockum-Nord

Im Süden des Siedlungsbereiches des Werner Ortsteils Stockum - zwischen dem bestehenden Siedlungsrand und der ehemaligen Bahntrasse - befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen, die aufgrund der Zäsur durch die Bahntrasse vom anschließenden Freiraum getrennt liegen und - auch aufgrund der westlich und östlich vorhandenen Siedlungsrandausbildung - dem Ortsteil Stockum zugeordnet werden können. Im FNP ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt und als sog. Außenbereich des § 35 BauGB zu beurteilen.

Zur Umsetzung des Nutzungszieles einer Wohnbaulandentwicklung wird als Grundlage für ein notwendiges verbindliches Planungsverfahren (Bebauungsplan) zunächst die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese Änderung muss auch die der durch die Regionalplanung als übergeordnete Planungsebene zugestandenen rechnerischen Potenziale für die Wohnbaulandentwicklung berücksichtigen. Diese Vorgabe führt dazu, dass bei einer zusätzlichen Darstellung von Wohnbaufläche gleichzeitig an anderer Stelle Wohnbaufläche in gleicher Größenordnung zurück genommen werden muss. 

Derzeit sind im Norden von Stockum im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellte Bereiche vorhanden, die nicht entsprechend genutzt werden (Potenzialfläche). Es handelt sich um Flächen im Bereich zwischen der „Feldstraße“ (Hoflage „Ferienhof“), „Panhoffweg“ (nördlich des Seniorenzentrums) und dem nördlichen Hinterland am „Lohwall.“ 

Entsprechend bietet es sich an, einen "Flächentausch" zwischen dem zzt. als Grünflächen bzw. Flächen für die Landwirtschaft dargestellten Bereich „Am Eikawäldchen“ im Stockumer Süden und den zzt. als Wohnbaufläche dargestellten, aber nicht mehr für eine solche Nutzung vorgesehenen Bereichen im Stockumer Norden vorzunehmen. Daher werden diese zwei Teilflächen als Bereich der 32. Änderung des Flächenutzungsplanes festgelegt.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 28.04.2016 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans einzuleiten. Nach Durchführung des Änderungsverfahrens wurde die Flächennutzungsplanänderung am 20.10.2017 durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne ist die Änderung seit dem 13.12.2017 rechtswirksam.


Ansprechperson

  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de
  • Frau Rebecca Sulke-Nettstraeter, Telefon: 02389/71-611, E-Mail: r.sulke-nettstraeter@werne.de

Verfahrensschritte

  • 28.04.2016, 32. Änderung - Änderungsbeschluss
  • 20.07.2016, Bekanntmachung Änderungsbeschluss
  • 22.09.2016 - 24.10.2016, Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
  • 24.04.2017 - 24.05.2017, Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB und Benachrichtigung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 20.10.2017, Genehmigung durch Bezirksregierung Arnsberg
  • 13.12.2017, Bekanntmachung

Bezüge zu anderen Planverfahren


Anhänge