Der seit dem 05.06.2013 rechtskräftige Bebauungsplan 22n - Ronnenheide - wurde im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens für unwirksam erklärt. Um für die im Plangebiet vorhandenen Betriebe dennoch langfristig Planungssicherheit zu schaffen, beabsichtigt die Stadt Werne den Bebauungsplan für den ca. 2 km nördlich der Stadtmitte gelegenen Bereich zwischen der "Ronnenheide" und der "Pagensstraße" in einem ergänzenden Verfahren zur Rechtskraft zu bringen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 22 n – Ronnenheide - werden die Bestands- und Entwicklungsmöglichkeiten der im Plangebiet ansässigen Firmen sichergestellt, Erweiterungen auf den Grundstücken ermöglicht und auch der Umfang von Entwicklungen oder Ansiedlungen auf den zzt. nicht genutzten Teil-Flächen im Südwesten des Gebietes geregelt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung, Umwelt und Verkehr hat in seiner Sitzung am 27.09.2016 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 22 n - Ronnenheide - i.V.m. dem ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zur Behebung von Fehlern beschlossen.
Das Ergänzungsverfahren wurde durchgeführt und der Bebauungsplan rückwirkend zum 05.06.2013 in Kraft gesetzt.
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