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Flächennutzungsplan
54. Änderung des Flächennutzungsplans - Turnhalle Klöcknerstraße

Aus Kapazitätsgründen ist eine Erweiterung der Wiehagenschule erforderlich. Dazu ist es notwendig, die vorhandene Turnhalle, die stark sanierungsbedürftig ist, zurückzubauen und eine neue Halle für den Schul- und Vereinssport zu errichten. Da der jetzige Standort der Wiehagenschule räumlich beengt ist, also keine über die Schulerweiterung hinausgehende Entwicklungsperspektiven bietet, und zudem die Pausenhofflächen nicht weiter dezimiert werden sollen, ist die Errichtung der Turnhalle sowie der dazugehörigen Stellplätze auf einem nahegelegenen Standort geplant. Das dafür vorgesehene Plangebiet befindet sich zwischen der Klöcknerstraße sowie dem Stollenweg und umfasst eine Größe von ca. 5.900 m². Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Werne ist das Plangebiet derzeit als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ im Osten und „Parkanlage“ im Westen dargestellt. Zur Realisierung der geplanten Nutzung ist neben der Aufstellung des Bebauungsplans 4E - Turnhalle Klöcknerstraße - auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Vorgesehen ist die Darstellung als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“.


Ansprechperson

  • Stadtplanungsamt Werne, Telefon:  , E-Mail: stadtplanung@werne.de
  • Frau Gabriele Stolbrink, Telefon: 02389 / 71-613, E-Mail: g.stolbrink@werne.de
  • Frau Michelle Kasprzak, Telefon: 02389/71-615, E-Mail: m.kasprzak@werne.de

Verfahrensschritte

  • 05.09.2023, Erarbeitungsbeschluss zur Änderung des FNP
  • 29.09.2023, Bekanntmachung Änderungsbeschluss
  • 02.11.2023 - 01.12.2023, Beteiligung der Behörden und Scoping gem. § 4 (1) BauGB
  • 02.11.2023 - 01.12.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 05.02.2024 - 05.03.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB

Parallelverfahren


Anhänge