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Bebauungsplan
4 K - Wohnquartier östlich Lippestraße -

Der Holzfachmarkt an der Lippestraße/Hansaring plant die Verlagerung seines Standorts in den Norden der Kernstadt an die Butenlandwehr. Seitens der Eigentümer besteht Interesse an einer Wohnbauentwicklung für die frei werdende 7.400 m² große Fläche. Konzeptionell sind verschiedene Wohnformen geplant, die von der Lippestraße erschlossen werden. Vorgesehen sind sowohl Mehrfamilienhäuser als auch Reihenhäuser. Insgesamt sollen ca. 44 Wohneinheiten unterschiedlicher Größe entstehen, wobei etwa 30 % der Wohneinheiten öffentlich gefördert werden.

Um die planerische Zielvorstellung zu erreichen, werden die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Mit dem Bebauungsplan 4 K – Wohnquartier östlich Lippestraße – werden die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen verbindlich geregelt. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt die Fläche als Sonderbaufläche dar. Der FNP soll gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst werden. Zudem ist entsprechend einer flächensparenden und bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung (gem. Ziel 6.1 der Raumordnung) eine Rücknahme von Wohnbauflächen in gleicher Größenordnung (sog. Flächentausch) angedacht, dessen Inhalt die 53. Flächennutzungsplanänderung ist. Die Flächenrücknahme ist im Bereich südlich der Horster Straße vorgesehen. Es handelt sich dabei um Flächen, die weit in den Außenbereich hineinragen und für die kurz- und mittelfristig keine Wohnbaunutzung vorgesehen ist.

 


Ansprechperson

  • Stadtplanungsamt Werne, Telefon:  , E-Mail: stadtplanung@werne.de
  • Frau Monika Schobel, Telefon: 0238971616, E-Mail: m.schobel@werne.de
  • Herr Julius Mette, Telefon: 02389/71-610, E-Mail: j.mette@werne.de

Verfahrensschritte

  • 25.01.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 01.03.2022, Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Parallelverfahren


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