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Planungskonzept: Lärmaktionsplanung der Gemeinde Swisttal (Stufe 4)

Öffentlichkeitsbeteiligung

Teilen Sie uns hier Ihre Stellungnahme mit
(Zeitraum: 29.04.2024 - 31.05.2024)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) und des § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind die Städte und Gemeinden zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Die Lärmaktionspläne sind spätestens alle 5 Jahre mit Veröffentlichung der aktualisierten Lärmkarten zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe der Lärmaktionsplanung.

Zur Erarbeitung des Lärmaktionsplanes stellt die aktive Mitwirkung der Öffentlichkeit einen wichtigen Bestandteil dar. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in zwei Phasen. In der aktuellen zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie nachfolgend die Möglichkeit, den Entwurf einzusehen und Ihre Stellungnahmen, Anregungen und Hinweise dazu einzubringen.

Den Bekanntmachungstext mit wichtigen Erläuterungen zum Verfahren sowie alle weiteren relevanten Unterlagen finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Anhänge".

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
(Braun)

 

Ansprechperson

  • Herr Dirk Braun, Telefon: 02255 / 309 610, E-Mail: dirk.braun@swisttal.de
  • Frau Felicitas Gildenhard, Telefon: 02255 309 619, E-Mail: Felicitas.Gildenhard@Swisttal.de

Verfahrensschritte

  • 29.04.2024 - 31.05.2024, Öffentliche Auslegung und Beteiligung

Anhänge

Bekanntmachung für die ÖffentlichkeitLärmaktionsplanung