Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 03.0 Schürenstraße / 6. Änderung

Der Infrastrukturausschuss der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 06.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes SBG Nr. 3 "Schürenstraße" - 6. Änderung beschlossen.

Ziel der Änderung ist es, für den Bereich des ehemaligen Getränkehandels und dessen Stellplatzanlage an der Straße "Langefort 10" die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwickung von Wohnraum zu schaffen sowie den vorhandenen Bestand zu sichern.
Darüber hinaus erstreckt sich der Geltungsbereich auch auf die straßenbegleitenden Baufelder, um hier ein einheitliches Erscheinungsbild hinsichtlich der Dachgestaltung zu wahren.

Das Bebauungsplanverfahen wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt.

 

Hinweis: Alle hier gezeigten Planunterlagen dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 06.06.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.07.2023 - 31.07.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a (3) BauGB
  • 17.04.2024 - 17.05.2024, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

Offenlage