Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 34.0 Nördlich des Steinbrink

Der Infrastrukturausschuss hat in seiner Sitzung am 27.02.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlich des Steinbrink“ beschlossen, um am Nordrand der Ortslage von Sassenberg neue Wohnbauflächen planungsrechtlich vorzubereiten.
 
Aufgrund des Plangebietszuschnitts entstehen zwei Teilbereich: östlich und westlich der in Nord-Süd verlaufenden Kiebitzstraße. Der östliche Teil zeigt ein homogen geplantes Quartier für Ein- und Zweifamilienhäusern. Im westlichen Teil ist eine Mischnutzung vorgesehen. Das beschlossene Plangebiet umfasst laut Aufstellungsbeschluss ca. 3,65 ha. Durch umfangreiche Natur- und Artenschutzmaßnahmen im nördlichen Bereich sowie die Ausweitung der Wohnbaufläche nach Osten bis zur Vennstraße erweitert sich das Plangebiet auf ca. 15 ha. Davon entfallen ca. 8,5 ha auf die Ausgleichsfläche für Natur- und Artenschutzmaßnahmen. Die Ausgleichsfläche wird derzeit überwiegend ackerbaulich genutzt. Davon soll ein Teilbereich in seiner Nutzung extensiviert und zu einer Schwarzbrache umgewandelt werden, um einem Kiebitzpaar ein geeignetes störungsarmes Bruthabitat zur Verfügung zu stellen. Zur Optimierung des brutnahen Nahrungsangebotes werden darüber hinaus die bestehenden Grünlandflächen in das Konzept einbezogen und eine dem Kiebitz angepasste Bewirtschaftung sichergestellt. Ein extensiv bewirtschafteter Ackerbrachestreifen nördlich der Ackerfläche erweitert das Nahrungsangebot zusätzlich. Zum Schutz des Kiebitzhabitates vor Licht- und Bewegungsstörungen wird das südlich angrenzende Wohngebiet mit einer 5 - 10 m breiten freiwachsenden Hecke eingegrünt. Die gesamte Ausgleichsfläche wird zur effektiven Reduzierung der Störungen der Brutvögel durch Spaziergänger und freilaufende Hunde mit einem Weidezaun eingezäunt. Mit Umsetzung des Bebauungsplanes wird keine Erschließung des neuen Wohngebietes nach Norden erfolgen.

Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 27.02.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 12.03.2021 - 12.04.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB