Stadt Sassenberg-Satdtplanung

FT Nr. 28.0 Gewerbe- und Industriegebiet südlich der Ravensberger Straße

Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat am 06.06.2019 beschlossen, für einen Bereich südlich der Ravensberger Straße (K 51) im Ortsteil Füchtorf einen Bebauungsplan gemäß §§ 2 – 4 BauGB aufzustellen, um für ein konkretes Vorhaben (Betrieb und Trenntechnik und Erstellung von Komponenten im Maschinenbau) die planungsrechtlichen Voraussetzungen eines Gewerbebetriebes zu schaffen. Vorgesehen ist die teilweise Verlagerung eines Betriebes im Außenbereich.

Nördlich des derzeit als Ackerfläche genutzten Planbereiches und südlich der K 51 liegt im östlichen Anschluss das „Industriegebiet Stockmeyer“. Im Nordosten grenzen die Stellplätze der Firma an. Im Südosten und Süden setzt sich der landwirtschaftliche Freiraum fort. Die westliche Grenze bildet der Verlauf der in Tieflage verlaufenden B 475 bzw. das Auffahrtsohr zur Ravensberger Straße.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 06.06.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 08.07.2019 - 20.08.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 20.07.2019 - 19.08.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 15.05.2020 - 15.06.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 16.06.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Anhänge

Dokumente