Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 03.0 Schürenstraße - 5. Änderung

Der Änderungsbereich der vorliegenden 5. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 3 „Schürenstraße“ befindet sich mittig des rechtskräftigen Bebauungsplanes aus dem Jahr 1982. Der Änderungsbereich stellt sich derzeit zum Großteil als Rasenfläche sowie als Hoffläche des westlich angrenzenden Einzelhandelsbetriebes mit Zweiradwerkstatt dar.

Aufgrund der steigenden Nachfrage nach Zweirädern sind die vorhandenen Kapazitäten des im Plangebiet ansässigen Betriebes mit Zweiradwerkstatt zur Lagerung, aber auch zur Unterbringung des Stellplatzbedarfs, erschöpft. Die vorliegende Bebauungsplanänderung dient dazu, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhandenen Betriebes zu Lagerzwecken und die Schaffung von Stellplätzen sicherzustellen und damit die Sicherung des Betriebsstandortes zu gewährleisten. Vorgesehen ist die Errichtung einer östlich an den Bestand der Straße „Dreihüm“ angrenzenden eingeschossigen Lagerhalle sowie von zusätzlichen Stellplätzen östlich der Lagerhalle. Eine Änderung zu Art und Maß der baulichen Nutzung wird damit erforderlich.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 29.04.2021, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 29.10.2021 - 29.11.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 16.12.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Hat einen Bezug zu

Anhänge

Offenlage

Rechtskräftiger Plan