Bebauungsplan: 334, Bergstraße/Sandkampstraße

Die vorgesehene Entwicklung des Plangebietes „Bergstraße – Sandkampstraße“ als Wohnbauland wird als ein wichtiger und kurzfristig realisierbarer Baustein für die Wohnflächenbedarfsdeckung der Stadt Rheine gesehen. Städtebaulich bestünde mit der Planung die Möglichkeit zur Arrondierung der vorhandenen Siedlungsstruktur. Es würde keine kleinteilige Ackerrestfläche im Siedlungsgefüge verbleiben („Lückenschluss“). Geplant ist, bei der Entwicklung auch dem dringenden Bedarf nach einer Kindertagesstätte für das Gebiet rechts der Ems nachzukommen. Einzelheiten zur Planung können der Begründung zum Plan sowie den weiteren Planungsunterlagen entnommen werden.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung-Stadtplanung auf.

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Übersichtsplan

 

Ansprechperson

  • Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de

Verfahrensschritte

  • 07.09.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.09.2016, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 17.09.2016, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 26.09.2016 - 17.10.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 30.11.2016, Offenlegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB
  • 20.06.2017, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 29.06.2017 - 31.07.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 26.09.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 12.10.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

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