Der Bebauungsplan „Sondergebiet Baumarkt an der Haitzinger Straße“, Gemarkung Haidenhof, aus dem Jahr 2003 wird zur Neugestaltung bzw. Neustrukturierung und Erweiterung des hier bestehenden Baumarktes neu gefasst und in östliche Richtung erweitert. Die östlich angrenzenden Flächen Fl.Nrn. 106/14, 106/18, 106/24, 106/28, 106/31, 106/32, 107/56 sowie 107/82 Gmkg. Haidenhof, werden künftig in den Geltungsbereich des o.a. Bebauungsplanes mit aufgenommen. Das hier weitgehend bereits festgesetzte „Sondergebiet Baumarkt“ wird auf die bislang gewerblich genutzten Grundstücke Fl.Nr. 106/24 und 106/28 Gmkg. Haidenhof, ausgedehnt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden aktualisiert, die konkreten Nutzungszahlen sowie die max. zulässigen Verkaufsflächen und Sortimente werden im Verfahrensverlauf ermittelt und festgesetzt.