Für den Bereich der ehemaligen Bahnflächen an der Haitzinger Straße (Fl.Nrn. 107/17, 107/23, 107/34, 107/35, TF 107, Gmkg. Haidenhof) wird ein Bebauungsplan zur Ermöglichung eines urbanen Gebietes (MU) gem. § 6 a BauNVO aufgestellt. Mit dieser Planung soll ein innerstädtisches Quartier für insbesondere Studentisches Wohnen sowie für hier geeignete gewerbliche, soziale und kulturelle Nutzungen ermöglicht werden. Der Flächennutzungsplan, der für diesen Bereich noch Bahnflächen darstellt, wird parallel hierzu in einem gesonderten Verfahren (129. Änderung des Flächennutzungsplanes) zugunsten der Darstellung eines Urbanen Gebietes (MU) geändert.