Der Bebauungsplan „Gütlbauerweg“, 20. Änderung aus dem Jahr 2008 soll im Bereich der Fl.Nr. 537/18, Gmkg. Haidenhof geändert werden, um zum Zwecke der Nachverdichtung mittels Überarbeitung der Festsetzungen insbesondere hinsichtlich des Baufelds, der Dachform sowie der Wandhöhen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung einer städtebaulich geeigneten Bebauung zu schaffen. Bezüglich der genauen Abgrenzung des Geltungsbereiches wird auf die beiliegende Planskizze verwiesen. Konkrete Details werden im laufenden Verfahren ermittelt. Da es sich bei der angestrebten Maßnahme um eine Nachverdichtung handelt, liegt ein Bebauungsplan der Innenentwicklung vor. Deshalb erfolgt die Bebauungsplanänderung im sogenannten beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB. Auf die Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung wird dabei verzichtet.