Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschloss in seiner Sitzung am 18.07.2017 die 121. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan zur Ermöglichung eines „urbanen Gebietes (MU)“ im Sinne des § 6 a Baunutzungsverordnung (BauNVO) sowie die im Parallelverfahren hierzu erfolgende Aufstellung des Bebauungsplanes „Ehem. Brauereigelände an der Auerspergstraße“, Gemarkung Haidenhof. Mit diesen Planungen soll auf dem rund 21.000 m² großen Gelände einer aufgelassenen Brauerei an der Auerspergstraße (Grundstücke Fl.Nr. 1, 1/3, 2, 3, 3/2, 4, 5, 7, 7/2, 8, 8/1, 106/1, 106/2 und 106/4 Gmkg. Haidenhof) anstelle des bisherigen Gewerbegebietes (GE) bzw. der südlich daran angrenzenden Mischgebietsflächen (MI) ein urbanes Gebiet (MU) für Wohnnutzungen und sonstige urbane Funktionen verwirklicht werden.