Mit dieser Bebauungsplanänderung soll im Rahmen einer Nachverdichtung im Bereich des bestehenden Anwesens „Mühltalstraße 25“ (Fl.Nrn. 222/1 und 222) anstelle des bislang als Gewerbefläche genutzten Nebengebäudes ein Wohngebäude mit max. zwei zulässigen Wohneinheiten (WE) ermöglicht werden. Zudem soll mittels geringfügiger Ausweitung des Geltungsbereichs eine neue Baugrenze zur Ermöglichung eines Nebengebäudes festgesetzt werden.