Mit dieser Planung wird das bereits festgesetzte Mischgebiet auf der Fl.Nr. 679/3 Gmkg. Haidenhof, zwischen der Straße „Kohlbruck“, der „Messestraße“ sowie der „Gretli-Fuchs-Straße“ neu geordnet und das hier befindliche Biotop bei Durchführung entsprechender Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zurückgenommen. Die Erschließung des Änderungsbereiches erfolgt über die Straße Kohlbruck.
Der Geltungsbereich umfasst neben der bereits aufgeführten Fl.Nr. 679/3 kleinere Teilbereiche der Fl.Nrn. 224/9 und 549 Gemarkung Haidenhof.