Mit der vorliegenden 2. Änderung des seit 2012 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Erhardstraße / Grünaustraße“ Gmkg. St. Nikola, wird im Rahmen einer Nachverdichtung (im Sinne des § 13 a BauGB) beim bestehenden Gebäude „Grünaustraße 1 / Dr.-Hans-Kapfinger-Straße 14 a“ auf der Fl.Nr. 232 Gmkg. Haidenhof („Quartier Mitte“) eine Umwandlung der bestehenden östlichen Terrasse in ein Bürogeschoss ermöglicht.