Auf dem bislang landwirtschaftlich genutzten Grundstück, welches im rechtsverbindlichen Bebauungsplan großteils als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, soll im südöstlichen Bereich eine Einfamilienhausbebauung sowie eine Mischgebietsnutzung für eine angedachte Seniorenbetreuung mit Pflege und Wohnen ermöglicht werden.