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Bebauungsplan
B 338 - Eggestraße/ Stadtstraße

Mit dem Bebauungsplan Nr. B 338 „Eggestraße / Stadtweg“ soll eine ehemalige Hofstelle in Benhausen einer neuen Nutzung zugeführt werden. Im Rahmen einer angemessen Nachverdichtung und unter Berücksichtigung der erhaltenswerten Baustrukturen und einem Großteil der vorhandenen Gehölzstrukturen sollen in diesem Bereich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte sowie eines Seniorenheims geschaffen werden. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird mit der Begründung in der Zeit vom 28.08.2023 bis einschließlich 15.09.2023 auf der Internetseite der Stadt Paderborn zur Verfügung gestellt.

Am Donnerstag, 07.09.2023, um 18:00 Uhr informiert die Verwaltung der Stadt Paderborn im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung über die Aufstellung der des Bebauungsplanes Nr. B 338 „Eggestraße/Stadtweg“. Die Bürgerinformation findet im Anbau der Schützenhalle Benhausen, Postweg 26, 33100 Paderborn statt.

Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.


Ansprechperson

  • Frau Ricarda Münsterteicher , Telefon: +49 5251 88-12785, E-Mail: r.muensterteicher@paderborn.de
  • Frau Elke Nähring , Telefon: +49 5251 88-11370, E-Mail: e.naehring@paderborn.de
  • Herr Martin Jursza, Telefon: +49 5251 88-12355, E-Mail: m.jursza@paderborn.de
  • Frau Yvonne Lenz, Telefon: +49 5251 88-10156, E-Mail: y.lenz@paderborn.de

Verfahrensschritte

  • 17.08.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 17.08.2023, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
  • 25.08.2023, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.08.2023, Bekanntmachung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
  • 28.08.2023 - 22.09.2023, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Anhänge