Ein Vorhabenträger beabsichtigt im Nordwesten der Stadt Paderborn entlang der Autobahn A 33 die Errichtung einer Freiflächen-Photovoktaikanlage (PV-FFA). Im räumlichen Zusammenhang mit der PV-FFA soll aufgrund der Nähe zum Freizeit und Wohnpark am Lippesee sowie der Freizeitanlage Lippesee ein Standplatzangebot für Wohnmobile ebenso geschaffen werden wie ein Angebot für Pkw-Stellplätze mit der Zielgruppe Tagestouristen (insbesondere zum Abfangen des erhöhten Pkw-Aufkommens in den Sommermonaten). Durch die Freiflächen-Photovoltaikanlage soll der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranschreiten.
Der Vorentwurf der 157. Flächennutzungsplanänderung liegt mit der Begründung, dem Umweltbericht, dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und dem Blendgutachten in der Zeit vom 17.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 bei Stadtplanungsamt im Verwaltungsgebäude Am Hoppenhof 33, 33104 Gebäude C, Raum C 0.01 (Haupteingang/Foyer), während der Dienststunden öffentlich aus.
Gemäß § 3 Abs. 2 des PlanSiG wird bestimmt, dass die Erläuterung und Erörterung der Bauleitplanunterlagen sowie Äußerungen, die zur Niederschrift aufgegeben werden sollen, ausschließlich nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 0 52 51 / 88 – 1 01 56 erfolgen können. Sämtliche weitere Formen der Äußerung, zum Beispiel schriftlich, per E-Mail, über das Internet etc., sind natürlich jederzeit auch ohne vorherige Anmeldung möglich.
Der hier gezeigte Flächennutzungsplan der Stadt Paderborn dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeitenden des Stadtplanungsamtes.