
Aktueller Bebauungsplan in BearbeitungEinzelhandelskonzept in Olpe
Der Haupt- und Finanzausschuss der Kreisstadt Olpe hat am 15.12.2009 folgenden Beschluss gefasst:
1. Dem Entwurf des Einzelhandelskonzepts für die Kreisstadt Olpe der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (GMA), Köln, November 2008 (Aktualisierung der Untersuchung aus dem Jahr 2003) mit den Grenzen des zentralen Versorgungsbereichs (Seite 100) sowie den zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten (Seiten 90 - 91) in der aus den Anlage Nr. 1 zum Original der Niederschrift ersichtlichen Fassung wird zugestimmt. 2. Der Entwurf des Einzelhandelskonzepts ist in einer öffentlichen Bürgerversammlung vorzustellen. 3. Der Entwurf ist anschließend für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. 4. Gleichzeitig ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Das Einzelhandelskonzept soll als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen werden. Nach § 1 Abs. 6 Ziff. 11 Baugesetzbuch (BauGB) sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepts zu berücksichtigen. Nach § 24a Landesentwicklungsprogramm (LEPro) ist es Aufgabe der Kreisstadt, den zentralen Versorgungsbereich von Olpe sowie die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente festzulegen. Dies soll mit dem Einzelhandelskonzept erfolgen. Ansprechpartner zum Plan
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