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Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Rehringhausen-Gestaltungssatzung im Stadtteil Rehringhausen

Über die äußere Gestaltung von baulichen Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten, die Gestaltung von unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sowie die Art, Höhe und Gestaltung von Einfriedungen im Bereich des Ortsteils Rehringhausen ist eine Satzung als örtliche Bauvorschrift nach § 86 Abs. 1 Ziff. 1, 4 und 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) -Landesbauordnung- erlassen worden (Gestaltungssatzung).



Ansprechpartner zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Kai Thomalla 02761/83-1274 k.thomalla@olpe.de