
Aktueller rechtskräftiger BebauungsplanOberveischede-Dorfplatz im Stadtteil Oberveischede
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist im Wesentlichen die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und eines Mischgebietes (MI) gem. § 6 BauNVO. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sollen den Erhalt des dörflichen Charakters der Ortsmitte von Oberveischede mittels einer möglichst kleinteiligen Bebauung gewährleisten. Ansprechpartner zum Plan
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Bezug zum Plan
Plandetails
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