Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Oberveischede-Dorfplatz im Stadtteil Oberveischede

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist im Wesentlichen die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) und eines Mischgebietes (MI) gem. § 6 BauNVO. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sollen den Erhalt des dörflichen Charakters der Ortsmitte von Oberveischede mittels einer möglichst kleinteiligen Bebauung gewährleisten.



Ansprechpartner zum Plan

Name Telefon E-Mail
Frau Anne Tack 02761/83-1273 a_tack@olpe.de
Herr Kai Thomalla 02761/83-1274 k_thomalla@olpe.de







Plandetails