Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 8. Änderung

Die Stadt Oelde, die Stadt Rheda-Wiedenbrück und die Gemeinde Herzebrock-Clarholz entwickeln gemeinsam das Interregionale Gewerbe- und Industriegebiet Marburg „Gewerbepark Aurea“. Grundlegendes Ziel ist die langfristige Sicherung und Stärkung des regionalen Wirtschaftsraumes.

Das neue Gewerbegebiet liegt nördlich der Autobahn A 2 und umfasst nach den Gebietsentwicklungsplänen (GEP) Münsterland und Detmold Flächen beiderseits der Stadtgrenze zwischen Rheda-Wiedenbrück und Oelde mit einem Gesamtvolumen von bis zu 150 ha im Endausbau. Das Gesamtgebiet ist in 2 Bereiche gegliedert:

- Bereich A umfasst mit Ausnahme der Waldbestände am nördlichen Bergeler Berg den gesamten Bereich zwischen BAB 2 und Oelder Straße (K 12) und hat eine Größe von knapp 110 ha Fläche beidseits der Stadtgrenze zwischen Rheda-Wiedenbrück und Oelde.

- Bereich B liegt nördlich der K 12, reicht gemäß Gebietsentwicklungsplan Münsterland fast bis zur Hauptbahnstrecke Dortmund - Hannover und bietet eine eventuelle zusätzliche, langfristige Flächenreserve von etwa 47 ha Größe.

Der Rat der Stadt Oelde hat in seiner Sitzung am 03.04.2006 beschlossen, für die auf Oelder Gemarkung liegende Teilfläche aus dem Bereich A die 8. FNP-Änderung einzuleiten. Der Geltungsbereich dieser 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Oelde umfasst etwa 42 ha Bruttofläche und liegt zwischen der Oelder Straße (K 12) im Norden, der Gemarkungsgrenze zur Stadt Rheda-Wiedenbrück im Osten, dem Waldbestand am Bergeler Berg im Süden und dem „Landhagen“ im Westen.


Das Gewerbegebiet ist durch einen neuen Autobahnanschluss direkt an die Autobahn A2 zwischen den Städten Oelde und Rheda-Wiedenbrück angeschlossen. Im Bereich "A" stehen rund 80 ha neue Bauflächen für die Ansiedlung von Gewerbe- und Industriebetrieben zur Verfügung. Zur Realisierung und Vermarktung des Gewerbeparks ist die "AUREA DAS A2-WIRTSCHAFTSZENTRUM GmbH" gegründet worden.

Übersichtsplan
Übersichtsplan


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

PlandarstellungBegründungZusammenfassende Erklärung

Verfahrensschritte

  • 03.04.2006, Einleitungsbeschluss
  • 02.06.2006 - 02.07.2006, Beteiligung der benachbarten Gemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB
  • 20.06.2006, Bürgerversammlung
  • 04.10.2007 - 05.11.2007, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 03.12.2007, Feststellungsbeschluss
  • 26.06.2008, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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