Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 5. Änderung

Die Fa. Zurbrüggen Wohn-Zentrum GmbH plant die Verlagerung und den erweiterten Neubau ihres Stammhauses in Oelde. Dieses Stammhaus befindet sich heute in rückwärtiger Lage im Gewerbegebiet Zum Sundern nördlich der die Stadt zerschneidenden Bahntrasse und umfasst in 2 Baukörpern eine Verkaufsfläche von etwa 6.200 m² auf fünf z.T. verschachtelten Ebenen. Präsentationsmöglichkeiten sind aus Betreiber- und aus Kundensicht nicht mehr zeitgemäß. Zur Sicherung des Standortes Oelde und des regionalen Einzugsbereichs plant die Fa. Zurbrüggen daher den Ersatz des alten Standortes durch einen modernen Neubau im neu erschlossenen Gewerbegebiet an der K 30n. Ziel ist die Standortsicherung des Unternehmens in Oelde mit einem leistungsfähigen Haus mittlerer Größe zwischen den großen Zurbrüggen-Standorten in Bielefeld und Unna.

Das Vorhaben umfasst als Ergebnis der landesplanerischen Abstimmung insgesamt maximal 20.000 m² Verkaufsfläche (VK). Der darin zulässige Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente wird auf maximal 1.300 m² begrenzt, wobei bei saisonalen Sonderverkäufen diese Verkaufsfläche auf maximal 1.800 m² ausgedehnt werden kann.

Der Änderungsbereich liegt im Südwesten des Siedlungsschwerpunktes Oelde nördlich der K 30 (Von-Büren-Allee) zwischen der Pott’s Barauerei und dem Gewerbebetrieb Van Kempen. Die Umwidmung des im wirksamen FNP bisher als Gewerbliche Baufläche dargestellten Gebietes in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel betrifft knapp 5 ha. Parallel hierzu wurde der Bebauungsplan Nr. 97 „Nachtigällers Kamp“ aufgestellt.

Übersichtsplan
Übersichtsplan


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

PlandarstellungErläuterungsberichtUmweltbericht

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 24.11.2003, Einleitungsbeschluss
  • 24.03.2004, Bürgerversammlung
  • 04.06.2004 - 05.07.2004, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 25.08.2004 - 10.09.2004, Erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a (3) BauGB
  • 22.07.2005, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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