Stadt Oelde

Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan - 1. Änderung

Anlass für dieses Änderungsverfahren sind insbesondere die geänderten planungsrechtlichen Vorgaben für die Steuerung der Errichtung von Windenergieanlagen und die fehlende Begrenzung der maximalen Anlagenhöhe. Daneben werden durch die 1. Änderung im Flächennutzungsplan der Stadt Oelde
1. Konzentrationszonen für Windenergieanlagen dargestellt bzw. neu abgegrenzt,
2. die Grenzen der bekannten natürlichen Überschwemmungsgebiete nach § 32 Abs. 1 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) nachrichtlich übernommen (sog. HQ100 – Linie) sowie
3. die FFH-Gebiete gem. § 5 Abs. 4 BauGB vermerkt.

Die Änderungen betreffen zu “1. Konzentrationszonen für Windenergieanlagen” Bereiche südlich des Ortsteils Lette und den Bereich Keitlinghausen, zu “2. Grenzen der bekannten natürlichen Überschwemmungsgebiete nach § 32 Abs. 1 WHG” Flächen im Bereich der Küttelbecke, Flächen im Bereich des Bergelerbaches und Flächen entlang des Axtbaches und zu “3. FFH-Gebiete” die Flächen des Geisterholzes und die Flächen des Bergeler Waldes.

Übersichtsplan
Übersichtsplan


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

PlandarstellungLegendeErläuterungsbericht

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 19.11.2001, Einleitungsbeschluss
  • 19.12.2001, Bürgerversammlung
  • 26.07.2002 - 26.08.2002, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 16.05.2003, Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster

Ansprechperson

  • Frau Nicola Köstens, Telefon: 02522 / 72-428, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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