Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 17+3 "Heidekamp" - 5. vereinfachte Änderung

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 + 3 „Heidekamp“ der Stadt Oelde (rechtskräftig seit dem 29.03.1967, in Teilbereichen geändert) sind derzeit zwei Flächen für Kinderspielplätze ausgewiesen, die beide im Zuge der Realisierung des Baugebietes gebaut wurden. Im Rahmen einer Untersuchung über die Notwendigkeit von Spielplätzen hat der Ausschuss für Planung und Verkehr in seiner Sitzung vom 27.04.2006 beschlossen, den Spielplatz an der Straße „Brodhagen“ aufzugeben und diesen als Bauland zu nutzen. Gleichzeitig soll dann der Spielplatz an der Straße „Holtkamp“ erneuert und interessanter gestaltet werden.
Um eine Bebauung der bislang als Kinderspielplatz ausgewiesenen Fläche zu ermöglichen, ist daher eine Änderung des bislang an dieser Stelle geltenden Planungsrechtes erforderlich. In Ergänzung zu den auf den benachbarten Grundstücken bestehenden Festsetzungen wird die Parzelle Flur 147 Flurstück 215 als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Insgesamt umfasst diese Fläche ca. 920 m²


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 25.09.2006, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 11.12.2006 - 11.01.2007, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 27.04.2007, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:

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Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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