Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 100 "Stromberg - Südlich der Beckumer Straße"

Zur Deckung der Nachfrage nach neuen Baugrundstücken in Stromberg ist südlich der bestehenden Wohnbebauung an der Herman-Stehr-Straße, Ludwig-Niedieck-Straße und Von-Oer-Straße ein neues Wohngebiet mit ca. 75 neuen Bauplätzen mit einer westlich angeschlossenen Mischgebietsfläche zur Verlagerung bzw. Neuansiedlung kleinerer nichtstörender Gewerbebetriebe geplant. Diese Mischgebietsausweisung erfolgt vor dem Hintergrund, dass in einem zweiten Schritt bei entsprechender Nachfrage entlang der Beckumer Straße Gewerbegebietsflächen ausgewiesen werden sollen. Insgesamt umfasst das Plangebiet rund 7,5 ha, hiervon sollen ca. 0,75 ha als „Mischgebiet“ und 4,55 ha als „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen werden. Die übrigen 2,20 ha verteilen sich auf die Flächen für die notwendigen Erschließungsanlagen, öffentliche Grünflächen, Ausgleichsflächen und ggf. Flächen für Regenwasserrückhaltungsanlagen. Da nicht alle vorgesehenen Flächenausweisungen den Darstellungen des am 01.02.2000 rechtskräftig gewordenen Flächennutzungsplanes entsprechen, wird im Parallelverfahren die 6. Änderung des Flächennutzungsplanänderung durchgeführt.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründungZusammenfassende ErklärungDaten
  • Hier finden Sie eine Luftbildaufnahme des Plangebietes aus dem Jahr 2000.
    Luftbild

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Verfahrensschritte

  • 09.02.2004, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.06.2005 - 08.07.2005, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 28.06.2005, Bürgerversammlung
  • 04.07.2005 - 09.08.2005, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 19.09.2005 - 19.10.2005, Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 05.12.2005, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 13.06.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Frau Madita Stüttgen, Telefon: 02522 / 72-465, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

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