Stadt Oelde

Bebauungsplan
Nr. 128 "Meienbrockstraße"

Der bereits seit einigen Jahren erkennbare Bedarf in Oelde an günstigem Wohnraum bzw. Wohnungen aus den Förderprogrammen des sogenannten Sozialen Wohnungsbaus hat sich seit 2015 noch einmal deutlich durch den Flüchtlingszuzug verstärkt. Um diesen Bedarf zu decken, wurde das Oelder Stadtgebiet auf geeignete Standorte überprüft, die kurz- bzw. mittelfristig zur Verfügung stehen.

Zu den zeitnah nutzbaren Flächen gehört ein Flurstück am Ende der Meienbrockstraße (Flurstück 1007 der Flur 3). Konkret soll die Fläche des hier bestehenden Spielplatzes zur städtebaulichen Nachverdichtung im Segment des Sozialen Wohnungsbaus - zunächst zur Flüchtlingsunterbringung - genutzt werden. Dazu sollen die westliche Flurstücksgrenze um einige Meter nach Westen und der vorhandene Spielplatz auf das benachbarte Flurstück 260 der Flur 5 (Freifläche nördlich des Drostenhofes) verlegt werden. Nach Rückgang des akuten Bedarfes zur Flüchtlingsunterbringung sollen die Wohnungen in reguläre Sozialwohnungen umgewandelt werden.

Die Nachverdichtung in diesem Bereich entspricht der Bodenschutzklausel nach § 1a BauGB, nach der einer Innenentwicklung Vorrang vor einer Neuerschließung am Siedlungsrand eingeräumt wird, um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu ermöglichen. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.


Planunterlagen

Alle hier zur Verfügung gestellten Pläne und Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den jeweiligen angegebenen Ansprechpersonen auf.

GeltungsbereichPlandarstellungBegründung

Bezüge zu anderen Planverfahren

Verfahrensschritte

  • 22.02.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 06.05.2016 - 06.06.2016, Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB
  • 27.06.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 19.08.2016, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Ansprechperson

  • Herr Joseph Brandner, Telefon: 02522 / 72-462, E-Mail:

Navigation

Hinweise

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft sprechen Sie bitte mit den jeweiligen Ansprechpersonen.

Um sich die Dokumente im PDF Format ansehen und ausdrucken zu können, benötigen Sie einen PDF Reader.