Bauleitplanung | Bauleitplanung Stadt Lünen

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Bebauungsplan
Bebauungsplan Lünen Nr. 201 V+E "Teilabschnitt Zentralhallenbad"

Auf Grund der Aktualität und Dringlichkeit der Planung für ein Zentrales Hallenbad hat der Vorhabenträger -Bädergesellschaft Lünen mbH- gemäß § 12 BauGB einen Antrag zur Durchführung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für den Neubau eines Zentralhallenbades mit den erforderlichen Stellplätzen auf einem Teilgelände des ehemaligen Heizwerkestandortes an der Lippe eingereicht.

Geplant ist die Errichtung eines Zentralen Hallenbades mit einer Nutzfläche von rd. 5.000 m². Das am Standort noch existierende Gebäude des Heizkraftwerkes wird dabei in den Hallenbadkörper integriert. Die ca. 100 Stellplätze sollen im nordöstlichen Teilbereich des Plangebietes errichtet werden.

Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt über die Konrad-Adenauer-Straße. Dabei nimmt diese neue Anbindung nicht nur die Erschließungsfunktion für den Hallenbadstandort wahr, sondern darüber hinaus auch für das noch zu konzipierende westlich angrenzende neue, hochwertige Wohnquartier.

Für den flächenübergreifenden Bebauungsplan Nr. 201 "Lippedreieck" mit seinem westlich angrenzenden Wohnquartier ist darüber hinaus zu gewährleisten, dass eine funktionsfähige Verkehrsanbindung über die neue konzipierte Einmündung an die Konrad-Adenauer-Straße gewährleistet wird und dass die Ausbildung dieses qualitativ hochwertigen innerstädtischen Wohnquartiers keine städtebaulichen Beeinträchtigungen durch den Standort "Hallenbad" und seine Nutzungen erfährt.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen zügig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau eines zeitgemäßen und modernen Hallenbadneubaus geschaffen werden. Insbesondere soll die derzeit minder genutzte Fläche zu einem zukunftsorientierten Gesamtstandort mit westlich angrenzendem, hochwertigem Wohnen unter stärkerer Einbeziehung der Lippe entwickelt werden.

-Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung Stadtplanung auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.-

Verfahrensschritte

  • 19.06.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.01.2009, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.02.2009 - 02.03.2009, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 20.02.2009 - 20.03.2009, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
  • 31.03.2009, Offenlegungsbeschluss
  • 12.06.2009, Bekanntmachung des Offenlegungsbeschlusses gem. § 3 (2) BauGB
  • 19.06.2009 - 20.07.2009, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 08.10.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 12.02.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

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PlandarstellungBegründungUmweltberichtZusammenfassende ErklärungWeiterführende Links

Ihre Ansprechpersonen

  • Frau Julia Klein, Telefon: 02306 104 1843, E-Mail: julia.klein.41@luenen.de
  • Herr Jörg Zimmermann, Telefon: 02306 104-1479, E-Mail: joerg.zimmermann.41@luenen.de