Der Lebensmittel-Discounter beabsichtigt seine Verkaufsfläche (VK) von 900 qm auf ca. 1.150 qm zu erweitern. Der aktuelle rechtskräftige Bebauungsplan Lünen Nr. 84 "Zechenstraße", 1. Änderung setzt für den maßgeblichen Standort ein Sondergebiet SO Großflächiger Einzelhandel "Lebensmittel" (Discounter) mit einer max. VK von 900 qm fest. Eine Verkaufsflächenvergrößerung ist auf Grundlage des bestehenden Planrechts somit nicht möglich. Daher soll der Bebauungsplan geändert werden, um die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen.