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27 01.18 Liemer Weg - Vergnügungsstätten
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt innerhalb der Gemarkung Lemgo, Flur 38, Flurstück 472 und wird begrenzt
im Norden durch die südliche Grenze des Flurstückes 415 (Herforder Straße – L 712) der Flur 38, Gemarkung Lemgo;
im Osten durch die westliche und südliche Grenze des Flurstückes 471 der Flur 38, Gemarkung Lemgo;
im Süden durch die nördliche Grenze des Flurstückes 481 der Flur 38, Gemarkung Lemgo;
im Westen durch die östliche Grenze der Flurstücke 5 und 356 der Flur 38, Gemarkung Lemgo.
Anlass der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vergnügungsstätten auf dem Plangebiet gemäß § 12 (2) BauGB.
Mit Schreiben vom Oktober 2010 hat der Vorhabenträger Rego Immobilien GmbH & Co.KG, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Lothar Schwier, gem. § 12 (2) BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Grundstück in Lemgo, Flur 38, Flurstück 472 an der Liemer Straße beantragt.
Der Vorhabenträger plant innerhalb des Plangebietes die Errichtung eines Erotik-Fachmarktes mit Kleinkinos, Münzkabinen, Videoverleih und Verkaufsraum. Zudem ist ein Spielcenter / Spielhalle mit Spielotheken und Billardräumen vorgesehen. Ergänzt wird der Standort für Vergnügungsstätten durch ein Bowlingcenter mit angeschlossener Gastronomie.
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem unten genannten Ansprechpartner auf.
Übersichtsplan
Ansprechpartner zum Plan
| Name |
Telefon |
E-Mail |
| Frau Kerstin Ostermeier |
0 52 61 / 2 13 - 3 22 |
k.ostermeier@lemgo.de |

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Aktualisiert am: 18. November 2009