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Rechtliche Grundlagen


Die Voraussetzung für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Gesetze und Vorschriften zur Stadtplanung.

Planungsrecht
Bundesrecht


Landesplanungsrecht NRW


Fachrecht (Umwelt- und Naturschutzrecht)
Bundesrecht


Landesrecht


Verordnungen, Erlasse und sonstige Regelungen (Baunebenrecht)
Bundesverordnungen und -regelungen


Landesverordnungen und -regelungen NRW


Weitere Quellen zum Bau-, Planungs- und Umweltrecht:

Eine kurze systematische Einführung in das Recht der Bauleitplanung (PDF ca. 2,1 MB), bietet das Fachgebiet Raumplanungs- und Umweltrecht der Fakultät Raumplanung an der Universität Dortmund.


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Aktualisiert am: 18. November 2009