Willkommen auf den Internetseiten der Alten Hansestadt Lemgo

Logo Alte Hansestadt Lemgo und Link auf die Startseite

Stadtplan |  Impressum |  Kontakt |  Sitemap      

Bildleiste mit Sehenswürdigkeiten der Alten Hansestadt Lemgo

Bild und Link: Rathaus der Alten Hansestadt Lemgo Bild und Link: Hexenbuergermeisterhaus Bild und Link: Schloß Brake Bild und Link: Erholungsgebiet Försterteiche Bild und Link: Handball TBV Lemgo Bild und Link: Werbetafel Gewerbegebiet Bild und Link: Fachhochschule Lippe und Höxter Bild und Link: Neue Architektur in Lemgo Bild und Link: Tourist-Information

Hauptmenu:


Untermenüpunkte:


Sie befinden sich auf folgender Seite

Textbereich

Was ist ein Flächennutzungsplan?


Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplante Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Naturschutz, etc.) der Gemeindeflächen für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde (§ 5 BauGB). Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch (BauGB) als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.

Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Ferner ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Darüber hinaus ist er eine indirekte Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich (§ 35 BauGB), da er den Innenbereich (§ 34 BauGB) im Verhältnis zum Außenbereich abgrenzt.

Zu jedem Flächennutzungsplan muss eine Begründung beigefügt werden (§ 2a BauGB), die die Ziele, die Zwecke sowie die wesentlichen und die möglichen Auswirkungen der Planungen auf die Umwelt (Umweltbericht) umfasst (§ 5 (5) BauGB). Der Flächennutzungsplan und die Begründung können nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung) und der ortsüblichen Bekanntmachung (z. B. Amtsblatt, lokale Tagespresse oder in bestimmten Fällen durch Aushang) von jedem Interessierten eingesehen werden. Die Begründung zum Flächennutzungsplan enthält auch eine zusammenfassende Erklärung, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt worden sind.
 


Drucken Seite drucken
Aktualisiert am: 18. November 2009