Stadt lbvbrandenburg

Nutzungshinweise
Landesamt für Bauen und Verkehr
Anhörungsbehörde
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Planfeststellungs- / Anhörungsverfahren
Straßenbahnerweiterung Krampnitz/Fahrland zweigleisiger Ausbau Nedlitzer Straße; BA0 TA0b

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) hat die Durchführung des oben genannten Anhörungsverfahrens zum Zweck der Planfeststellung beantragt.

Nach dem Akzeptieren der Nutzungshinweise, werden Ihnen die digitalisierten Planfeststellungsunterlagen präsentiert, so wie sie ab dem  13.05.2024 in den betroffenen Städten, Ämtern und/oder Gemeinden ausliegen bzw. ausgelegen haben. Die Planunterlagen sind erst ab dem 13.05.2024 online einsehbar!

Die Planunterlagen liegen bzw. lagen in folgenden, betroffenen Städten, Ämtern und/oder Gemeinden während der Dienststunden in der Zeit vom 13.05.2024 bis 12.06.2024 aus:

  • Landeshauptstadt Potsdam
  • Amt Wusterwitz
Die Einwendefrist endet(e) am 12.07.2024 24:00 Uhr. Beachten Sie diesbezüglich bitte unbedingt die hierzu ergangene Bekanntmachung im jeweiligen Amtsblatt oder den jeweiligen Aushängen. Diese Frist ist  maßgeblich!
 
Die Bekanntmachung enthält weiterhin Informationen über den Ort und die Zeiten der Einsichtnahme in die Planunterlagen und Inhalt, Form und die Adressaten für Einwendungen und Hinweise sowie weitere für das Anhörungsverfahren wichtige Mitteilungen.
 
Über diese internetgestützte Präsentation der Planunterlagen haben Sie die Möglichkeit, sich über den Plan auch außerhalb der Dienststunden Ihrer Verwaltung und auch nach dem Ablauf der Auslegungs- und Einwendungsfrist zu informieren.

Ihre Einwendungen und Bedenken gegen die Planung können Sie schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Einwendungsfrist gegenüber der Anhörungsbehörde im Landesamt für Bauen und Verkehr oder in den o.g. Verwaltungen vorbringen. Bitte schreiben Sie uns oder dem auslegenden Amt Ihre Einwendung: unterschrieben, mit ladungsfähiger Adresse und hilfsweise Telefonnummer. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit über diese Plattform Ihre Einwendungen digital einzureichen (§ 3a Abs. 2 und 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).
 
Die Anhörungsbehörde hat keinen redaktionellen Einfluss auf die im pdf-Format zur Verfügung stehenden Inhalte und Unterlagen. Sich eventuell aus den Unterlagen ergebende urheber- oder lizenzrechtliche Fragen sind daher stets direkt an den jeweiligen Vorhabenträger zu richten.

 

Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten und des Datenschutzbeauftragten: Landesamt für Bauen und Verkehr, Herr Böttner, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, E-Mail: LBV-DSB@lbv.brandenburg.de, Telefon: 03342 4266-1500) gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art.6 Absatz 1 Satz 1 lit. c DSGVO. Der Vorhabenträger als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat die betroffene Person das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht der betroffenen Person ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
 
Mit freundlichen Grüßen
Die Anhörungsbehörde
Ja, ich akzeptiere die Nutzungshinweise.
Nein, ich akzeptiere die Nutzungshinweise nicht und werde zur Startseite des Landesamtes für Bauen und Verkehr geleitet.

Kontakt

Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten

Dezernat 21 –
Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Frau Lemke
+49 3342 4266-2121